Ab 01.
03.2010 ist unser Sekretariat täglich besetzt, die Geschäftszeiten 17h – 19h
fallen weg.
Wir stehen Ihnen persönlich – gegen vorherige Terminabsprache – jederzeit zur Verfügung.
Ihre Anrufe werden selbstverständlich bei Anwesenheit entgegen genommen bzw. rufen wir Sie gerne zurück!
Die Erfahrungen der letzten Zeit haben uns gezeigt, dass Sie flexiblere Öffnungszeiten unseres Sekretariats bevorzugen, Die Telefonnummern für eine Terminabsprache oder jegliche Information finden Sie der Seite Kontakt und auf dem Anrufbeantworter des Sekretariats.
Ab 01.03.2010
ist die Vorstellung in der sogenannte „Technische Kommission“ bereits ab dem
Alter von 4 Monaten möglich! Allerdings NUR nach Vorliegen des Originalstammbaumes und
bestätigtem Original-Transfer und nur auf Int. ÖVEK-Ausstellungen!
Ebenfalls einem oftmals geäußertem Wunsch folgend planen
wir zukünftig die Aussendungen per E-Mail an Sie zu senden.
Bitte senden Sie uns ein E-Mail mit der genauen
E-Mail-Adresse, an die Sie die Zusendung haben möchten – bitte bis
spätestens 10.03.2010!
ZUR
ERINNERUNG:
Bitte senden Sie unbedingt bei der Teilnahme an Ausstellungen – EGAL welcher Ausstellungsorganisator – VOR der jeweiligen Ausstellung ein ausgefülltes FIFe-Anmeldeformular an das ÖVEK-Sekretariat), auch oder speziell bei Online-Meldungen (siehe FIFe-Ausstellungsregeln Art. 1.13).
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Bitte
vergessen Sie nicht bei Abgabe einer Wurfmeldung
für einen nach dem 01.01.2007 geborenen Wurf die Microchip-Nummern der
Elterntiere
anzugeben!
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Sehr geehrte Mitglieder,
ab 01.01.2007 tritt eine Neuregelung für alle Züchter in Kraft, die auf einen Beschluss der FIFe-Generalversammlung 2001 zurück zu führen ist.
Um Unklarheiten zu vermeiden und um Ihnen genügend Zeit zu geben, sich darauf vorzubereiten, veröffentlichen wir im Folgenden den genauen Wortlaut des Beschlusses der FIFe-Generalversammlung 2001, den der ÖVEK und seine Mitglieder, sowie alle FIFe-Mitglieder ab 01.01.2007 zu befolgen haben:
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Abschrift aus dem Protokoll der FIFe-Generalversammlung vom 25. und 26.Mai 2001:
Antrag 1 des 1.DEKZV – Nachtrag zu Artikel 2 des Registrierungsprogramms:
Alle Zuchtkatzen müssen entweder mit einem Mikrochip (bevorzugt) oder mit Tätowierung identifiziert sein und der Identitätscode beider Elterntiere im Stammbaum vermerkt sein. Ausnahmen werden für Kater gemacht, die nicht in der FIFe registriert sind. Diese Handhabung soll so bald als möglich in Kraft treten, aber nicht später als bis zum 1. Januar 2007.
Die Richter- und LO-Kommission hatte diesen Antrag einstimmig befürwortet. Als Vertreter der Health- und Welfare-Kommission erklärte Dr.Miguel Sierra, dass gegen das Mikro-Chipping keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen. Das Ergebnis der Abstimmung fiel mit 17 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen aus. In diesem Falle wurde die Präsidentin Alva Uddin um ihr Votum befragt. Die Präsidentin stimmte mit Ja, so dass der Antrag angenommen wurde.
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Das ÖVEK-Formular der Deck-Wurfmeldung wurde diesbezüglich bereits geändert, ebenso die Stammbaumformulare. Selbstverständlich können Sie bereits jetzt die Microchip-Nummern der Elterntiere angeben, spätestens für Würfe geboren ab dem 01.01.2007 muss die Angabe der Microchip-Nummer definitiv erfolgen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit, mit freundlichen Grüssen Der Vorstand des ÖVEK
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Ehrenmitglieder des ÖVEK:
Alva Uddin, Ing.Mahelka, Eric Reijers J.P.Rossi, H.G.Scholer
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Int.FIFe-Richter des ÖVEK: |
Helga Kriz - Kategorie I und II Nurit Pahl – Allround Elisabeth Steinhauser – Kategorie I und II |
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Die wichtigsten NEUEN BESTIMMUNGEN lauten: einheitlicher EU-Impfpass - allerdings derzeit bei den Tierärzten noch nicht verfügbar!!!! bei Reisen innerhalb der Europäischen Union: Microchip oder ähnlich deutliche Identifikation der Tiere, I Impfungen: Tollwut, Katzenseuche, Katzenschnupfen bei Reisen in Ländern, die NICHT der EU angehören: gelten jeweils gesonderte Ein- und Ausreisebedingungen Diese neuen Bestimmungen sind zwar ab 03.07.2004 gültig, aber die Durchführungsbestimmungen sind den einzelnen nationalen Veterinärbehörden derzeit noch vorbehalten!!! Bitte erkundigen Sie sich unbedingt VOR Reiseantritt über die zu diesem Zeitpunkt von den Behörden geforderten bzw. gehandhabten Bedingungen/Vorgangsweisen. Nähere Informationen erhalten Sie auch HIER! |