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Teilnahmebedingungen für
ÖVEK-Ausstellungen:
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Die Teilnahme an
der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. |
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Mit der Anmeldung
ist das Standgeld zu entrichten.
In- und
Ausländische Aussteller bezahlen/überweisen das Standgeld vor Beginn der
Ausstellung – ohne Spesen für den ÖVEK - auf das Konto des ÖVEK.
Bankverbindung:
UniCredit Bank
Austria AG BLZ 12000
Kontonummer 603 301 706
IBAN:
AT30
1200 0006 0330 1706
SWIFT-BIC: BKAUATWW |
| Der Ausstellungskatalog ist in der
Meldegebühr enthalten. |
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Aus
veterinärpolizeilichen Gründen kann die Ausstellung jederzeit und
entschädigungslos gesperrt werden. |
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Für die Versorgung
der Tiere ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. |
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Katzen können
des nachts nicht in der Ausstellungshalle verbleiben. |
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Für Fehler, die
aus unrichtig oder unleserlich ausgestellten Anmeldungen resultieren, kann
die Ausstellungsleitung nicht zur Verantwortung gezogen werden. |
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Prüfen Sie, ob
Ihre Katze richtig im Katalog eingeteilt ist!!!
Änderungen in der
Klassifizierung der ausgestellten Tiere müssen vor dem Richten im
Ausstellungssekretariat abgegeben werden, ansonsten wird die Katze beurteilt
wie im Katalog angegeben. |
| Einmal erteilte Richterurteile sind
unanfechtbar. |
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Veterinärpolizeiliche Bestimmungen: |
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Sämtliche Tiere
müssen folgende Impfungen aufweisen:
Katzenseuche
(nach Herkunft des Impfstoffes voll aktiv)
Katzenschnupfen
Tollwut
(mindestens 30 Tage, höchstens 11 Monate zurückliegend)
Der Nachweis ist
durch einen vom zuständigen Veterinär ausgestellten Int. Impfpass zu
belegen, der beim Betreten der Ausstellung dem Ausstellungstierarzt
vorzuweisen ist |
| Für weiße Katzen muss ein Attest vom
Tierarzt vorgelegt werden, dass die Katze nicht taub ist. |
| Die Katze muss ferner frei von Ungeziefer
und Parasiten sein. Mit der Unterschrift erklärt der Aussteller, dass er
keine ansteckende Krankheit in seinem Zwinger hat, bzw. seine Meldung sofort
annulliert, sollte eine solche nach der Anmeldung auftreten. |
| Käfigmaße: 70cm x
70cm x 60cm |
| Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen,
dass seine ausgestellte Katze Vorhänge, Käfigunterlagen, eine Katzentoilette
sowie Wassernapf und Futter zur Verfügung hat. |
| Die Katzen müssen vom Beginn bis zum Ende
der Ausstellung in ihren Käfigen sein.
Zuwiderhandeln wird mit Disqualifikation und
Ausstellungssperre bestraft.
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| Katzen dürfen weder auf der Ausstellung
noch auf dem Ausstellungsgelände verkauft werden !!! |
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Der ÖVEK, der Verband für jede Katze, freut sich auf
Ihren Besuch und wünscht Ihnen viel Erfolg für Ihre Katzen! |
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