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ÖSTERREICHISCHER VERBAND FÜR DIE ZUCHT UND HALTUNG VON EDELKATZEN - ÖVEK

1090 Wien, Liechtensteinstraße 126

Telefon ++43 1 319 64 23       Fax Nr. ++43 1 310 65 40

MITGLIED DER FEDERATION INTERNATIONALE FELINE-FIFe

 

Teilnahmebedingungen für ÖVEK-Ausstellungen:

 

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko.

Mit der Anmeldung ist das Standgeld zu entrichten.

In- und Ausländische Aussteller bezahlen/überweisen das Standgeld vor Beginn der Ausstellung – ohne Spesen für den ÖVEK - auf das Konto des ÖVEK.

Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG BLZ 12000

                         Kontonummer 603 301 706

                         IBAN: AT30 1200 0006 0330 1706

                         SWIFT-BIC: BKAUATWW

Der Ausstellungskatalog ist in der Meldegebühr  enthalten.

Aus veterinärpolizeilichen Gründen kann die Ausstellung jederzeit und entschädigungslos gesperrt werden.

Für die Versorgung der Tiere ist jeder Aussteller selbst verantwortlich.

Katzen können des nachts nicht in der Ausstellungshalle verbleiben.

Für Fehler, die aus unrichtig oder unleserlich ausgestellten Anmeldungen resultieren, kann die Ausstellungsleitung nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Prüfen Sie, ob Ihre Katze richtig im Katalog eingeteilt ist!!!

Änderungen in der Klassifizierung der ausgestellten Tiere müssen vor dem Richten im Ausstellungssekretariat abgegeben werden, ansonsten wird die Katze beurteilt wie im Katalog angegeben.

Einmal erteilte Richterurteile sind unanfechtbar.

 

Veterinärpolizeiliche Bestimmungen:

Sämtliche Tiere müssen folgende Impfungen aufweisen:

Katzenseuche (nach Herkunft des Impfstoffes voll aktiv)

Katzenschnupfen

Tollwut (mindestens 30 Tage, höchstens 11 Monate zurückliegend)

Der Nachweis ist durch einen vom zuständigen Veterinär ausgestellten Int. Impfpass zu belegen, der beim Betreten der Ausstellung dem Ausstellungstierarzt vorzuweisen ist

Für weiße Katzen muss ein Attest vom Tierarzt vorgelegt werden, dass die Katze nicht taub ist.
Die Katze muss ferner frei von Ungeziefer und Parasiten sein. Mit der Unterschrift erklärt der Aussteller, dass er keine ansteckende Krankheit in seinem Zwinger hat, bzw. seine Meldung sofort annulliert, sollte eine solche nach der Anmeldung auftreten.

 

Käfigmaße:    70cm x 70cm x 60cm
Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass seine ausgestellte Katze Vorhänge, Käfigunterlagen, eine Katzentoilette sowie Wassernapf und Futter zur Verfügung hat.
Die Katzen müssen vom Beginn bis zum Ende der Ausstellung in ihren Käfigen sein.

Zuwiderhandeln wird mit Disqualifikation und Ausstellungssperre bestraft.

 

Katzen dürfen weder auf der Ausstellung noch auf dem Ausstellungsgelände verkauft werden !!!
 

Der ÖVEK, der Verband für jede Katze, freut sich auf Ihren Besuch und wünscht Ihnen viel Erfolg für Ihre Katzen!

 

 

 
 

Stand: 02 Februar 2012 09:11:14